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SCHULORDNUNG
der katholischen Grundschule Leoschule
 

Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Kinder und Erwachsene fast täglich einen großen Teil des Tages miteinander verbringen.
Damit sich in dieser Zeit alle wohl fühlen und in Ruhe lernen können, müssen wir uns an Regeln für unser Zusammensein halten.
Wir alle tragen die Verantwortung für ein friedliches Miteinander gemeinsam. 

Inhalt:
1. Allgemeine Verhaltensregeln
2. Verhalten im Schulgebäude
3. Verhalten im Klassenraum
4. Verhalten auf dem Schulhof

 

 
1. Allgemeine Verhaltensregeln


1.1 Alle am Schulleben Beteiligten sollen freundlich miteinander umgehen, Rücksicht aufeinander nehmen und sich möglichst gegenseitig unterstützen und helfen.

1.2 Wir halten uns stets so, dass wir Mitschüler/innen nicht stören, beleidigen oder ärgern
und uns oder andere nicht behindern oder gefährden.

1.3 An die Anweisungen der Schulleitung, der Lehrer/innen und des Hausmeisters haben wir uns zu halten.

1.4 Wir halten das Schulgelände und das Schulgebäude sauber.

1.5 Beleuchtung und Wärme sind energiesparend zu nutzen.

1.6 Gegenstände, die andere verletzen können oder den Unterricht stören, dürfen nicht mit zur Schule gebracht werden. Dazu zählen wir Waffen jeder Art, Feuerzeuge oder Streichhölzer, Knallkörper, Walkmann, oder andere elektronische Geräte.
Handys müssen während der Schulzeit ausgeschaltet sein.

1.7 Wer die Radfahrprüfung bestanden hat, darf mit seinem verkehrssicheren Fahrrad zur Schule kommen.

1.8 Fahrzeuge aller Art (z.B.Roller oder Inliner) dürfen auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude nicht benutzt werden.

1.9 Wertgegenstände sollen nicht mitgebracht werden. Fundgegenstände werden beim Hausmeister abgegeben. Diebstähle und Sachbeschädigungen sind im Interesse aller Schüler/ innen sofort dem Klassenlehrer/in oder der Schulleitung anzuzeigen. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Eigentums der Schule, fremden Eigentums oder Verletzung eines Schulangehörigen ist der/die Schuldige bzw. sind die Erziehungsberechtigten zu vollem Schadensersatz verpflichtet.

1.10 Beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes benutzen wir nur die Türen
zum Schulhof.

1.11 Wir gehen nicht an fremdes Eigentum.

1.12 Besondere Ordnungen wie der Alarmplan oder Benutzungsordnungen,
ergänzen diese Schulordnung. Darüber hinaus gehende gesetzliche Regelungen
oder Verordnungen werden durch die Schulordnung nicht berührt.


2. Verhalten im Schulgebäude

2.1 Besonders während der Unterrichtszeit muss in den Fluren Ruhe herrschen. Es
darf nicht gerannt oder gelärmt werden.

2.2 Die Schultoiletten sind keine Aufenthaltsräume. Wir halten die Toiletten sauber
und verstopfen sie nicht. Wir dürfen nicht über die Toiletten-Trennwände klettern
bzw. uns darunter schieben.

2.3 Die Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

2.4 Wir klettern nicht auf das Treppenhausgeländer und werfen auch nichts hinunter.

 


3. Verhalten im Klassenraum

3.1 Für das Aussehen des Klassenraumes sind wir mit verantwortlich.

3.2 Nach jeder Pause beschäftigen wir uns ruhig bis die Lehrkraft erscheint.

3.3 In jeder Klasse findet eine Mülltrennung statt.

3.4 Das Ende des Unterrichts wird durch die Lehrkraft festgelegt.

3.5 Nach dem Unterrichtstag räumen wir unseren Platz auf und stellen den Stuhl auf
auf den Tisch.

3.6 Zusätzliche Abmachungen werden über die Klassenordnung geregelt.


4. Verhalten auf dem Schulhof

4.1. Da jeder das Recht auf eine erholsame Pause hat, sollen wir uns auch bei
Pausenspielen so verhalten, dass keiner gestört oder verletzt werden kann.

4.2 In den Pausen gehen wir auf den Schulhof und benutzen die Außentoilette.
Bei Regenwetter teilt die Schulleitung über Lautsprecher mit, ob es sich um eine Regenpause handelt. Dann bleiben wir in den Klassen und werden dort beaufsichtigt.

4.3 In den Pausen dürfen wir den Schulhof nicht verlassen.

4.4 Auf dem Schulhof dürfen wir rennen, toben und Spielsachen vom Bauwagen ausleihen, aber das Werfen von Gegenständen, Steinen, Sand oder auch Schneebällen ist verboten.

4.5 Wir bemühen uns, unseren Schulhof und den Schulgarten in einem sauberen und gepflegten Zustand zu erhalten.

4.6 Geliehene Spielsachen müssen nach Gebrauch wieder zurückgebracht
werden.

4.7 Ansprechpartner in den Pausen sind die aufsichtsführenden LehrerInnen oder
Lehrer.


Beschlossen durch die Schulkonferenz am 6.3.2006

Gültig ab 24. April 2006

       
10.08.2006